Glasflaschen- und Getränkedosenverbot im Zug nach und von Regensburg
Mit einer Allgemeinverfügung vom 8. März 2011, durch die Bundespolizei, wird Bahnreisenden Fußballfans die Mitnahme von Glasflaschen und Getränkedosen auf der Strecke zwischen Dresden und Regensburg, Hin- wie Rückfahrt untersagt. Das Verbot gilt vom 12. März 2011, ab 04:00 Uhr, bis zum 13. März 2011, ab 02:00 Uhr. Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Auch beim Zustieg in auf der Strecke liegenden Bahnhöfen erfolgen Kontrollen.